BGH verkündet Urteil zur Cookieverwendung


Die Grundaussage:
Die Verwendung von Cookies im Internet darf nicht voreingestellt sein.
Das hat der Bundesgerichtshof an diesem Donnerstag entschieden.
Was sind die Folgen aus diesem Urteil und ist es tatsächlich ein „Sieg“ für den Verbraucherschutz?
Damit sind die Unklarheiten zwischen europäischem und deutschem Recht ausgeräumt.
Internetseiten ohne Cookies sind defacto nicht existent, aus diesem Grund betrifft das Urteil erstmal jeden Seitenbetreiber.
Sobald Cookies nicht nur für die grundlegende Funktion der Seite verwendet werden, sondern Auswertung oder personalisierte Werbung darüber erfolgen, müssen Nutzer der Seite die Nutzung von Cookies aktiv erlauben.
Eine Einwilligung mit Vorbelegung ist nicht erlaubt.
Die einen freuen sich:
Verbraucherschützer sehen in diesem Urteil wohl erstmal einen Sieg. Verbraucher werden mal wieder besser geschützt.
Die anderen freuen sich nicht:
Die Werbebranche, deren Geschäftsmodell zu großen Teilen auf der Nutzung von Cookies basiert, dürfte aktuell nicht erfreut sein. Hier bricht einiges an diesem Geschäftsmodell weg.
Aber:
Genauer betrachtet, dürfte dieser Tatbestand dazu führen, dass die Branche schneller als bisher alternative Auswerungsmethode einführt. Cookieless Tracking, über welche Methoden auch immer, wird zunehmen. Und zwar rasant.
Dieses entzieht sich dann noch wesentlich mehr der Kontrolle der Verbraucher, als es die Cookies bisher taten. Um z.B. einer Personalisierung von Werbung zu entgehen, ist es dann nicht mehr mit dem Löschen der Cookies im Browser getan.
Da stellt sich schon die Frage, ob dieses Urteil tatsächlich ein Sieg für den Verbraucherschutz ist.
Was es auf jeden Fall ist: Eine weitere USabilityhürde bei der Nutzung fast jeder Website…